Weitere Voraussetzungen
Binokularsehen - Beidäugigkeit
Weitere Voraussetzungen für Beidäugigkeit sind:
- eine exakte Verschaltung der Seheindrücke beider Augen im Gehirn (normale retinale Korrespondenz)
- eine gute Zusammenarbeit beider Augen (Sensorik)
- eine freie Beweglichkeit der äußeren Augenmuskeln (Motorik) sowie das Beherrschen koordinierter Folge- und Blickbewegungen mit der Fähigkeit, die Augen in einer horizontalen Linie zu halten, was für die Lesebewegung der Augen von links nach rechts unabdingbar ist
- eine bestimmte Kraft, die sogenannte Fusion, sorgt dafür, dass die Netzhautbilder des rechten und linken Auges, die im Gehirn miteinander korrespondieren, zu einem einzigen Bild zusammengesetzt werden (wie bei einem Zyklop).
Ist die Fusion in ihrer Kraft oder die Fähigkeit die Gesichtslinien zu konvergieren (die Konvergenzfähigkeit) herabsetzt, so kann wiederum kein scharfes Bild entstehen oder ein anfänglich scharfes Sehen wird durch Ermüdung verschwommen, doppelkonturig oder sogar doppelt gesehen.
Sowohl die Fähigkeit zu fusionieren als auch das Konvergieren kann durch ein gezieltes Training gebessert werden, so dass diesbezüglich Beschwerdefreiheit erreicht werden kann.
In einigen Augenarztpraxen wird eine solche Fusionsschulung mit Konvergenztraining in der Sehschule von einer Orthoptistin durchgeführt.
Leider zählen diese Leistungen mittlerweile auch zu den Selbstzahlerleistungen (IGeL), d.h. sie werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr übernommen.